TS Fahrzeugtechnik GmbH – Weida, Thüringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2023

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TS Fahrzeugtechnik GmbH, In den Nonnenfeldern 4, 07570 Weida (nachfolgend „TS" genannt), gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen TS und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für den Umfang unserer Lieferpflicht ist allein unsere Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen nachträglich anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Preisgestaltung maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie- oder Lohnkosten) wesentlich verändern. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

Lieferzeiträume und Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, lediglich unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen und ggf. Leistung einer vereinbarten Anzahlung. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse berechtigen TS, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

§ 5 Gefahrübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder, sofern Versand vereinbart wurde, mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person bzw. Institution auf den Kunden über. Ist eine Abnahme erforderlich, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe des Liefergegenstands. Bei Mängeln hat TS zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Nach drei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von TS auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 100.000 EUR. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TS.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

TS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen ihren Verbleib mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Weida.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.